Gerätewart

Die Gerätewarte sind für den Erhalt der Fahrzeuge, der Ausrüstung und des Feuerwehrhauses zuständig.
Dazu gehört zum Beispiel das Waschen und Instandhaltung der Fahrzeuge, die ständige Überprüfung der verladenen Akkus auf Ladestand sowie das Tanken der Fahrzeuge und Aggregate, kurz:
Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ausrüstung.

Max Kattinger

  • Gerätewart seit 2006
  • Zuständigkeit: Elektrik, Fahrzeuge, Schlauchpflege

Konrad Würfl

  • Gerätewart seit 1985
  • Zuständigkeit: Schlauchpflege

Thomas Shubauer

  • Gerätewart seit 2007
  • Zuständigkeit: Elektrik, Fahrzeuge, Atemschutz

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